Nicht bestanden?


Alle ungenügenden Fachnoten resp. Fächer im Qualifikationsbereich müssen nochmals abgelegt werden. Dies ist jeweils frühestens im Folgejahr möglich und kann auf Niveau EFZ höchstens zweimal und auf Niveau BMZ einmal wiederholt werden. Eine Akteneinsicht ist für die seriöse Repetition absolut sinnvoll und empfehlenswert. Wir beraten Sie auch gerne über alle Varianten und Möglichkeiten der Repetition. Bitte nehmen Sie telefonisch für die Terminabsprache mit dem Prüfungssekretariat unter 052 269 18 08 oder pruefsekretariat@wskvw.zh.ch Kontakt auf.