Krank – was tun?


Melden Sie sich bei Krankheit sofort – möglichst am Morgen früh – im Prüfungssekretariat unter Tel. 052 269 18 08 (Direktwahl) ab, ein Arztzeugnis ist unerlässlich.

Falls für Sie aus persönlichem Verschulden  eine Nachprüfung angesetzt werden muss, haben Sie eine Umtriebsgebühr von CHF 100.– zu leisten. Eine Nachprüfung findet in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem regulären Prüfungstermin statt.