Krank – was tun?


Melden Sie sich bei Krankheit sofort ab, ein Arztzeugnis ist unerlässlich.

Falls für Sie aus persönlichem Verschulden eine Nachprüfung angesetzt werden muss, haben Sie eine Umtriebsgebühr von CHF 100.– zu leisten. Eine Nachprüfung findet innerhalb von 2 Wochen nach dem regulären Prüfungstermin statt.