Krank während QV – was tun?


Melden Sie sich bei Krankheit sofort – möglichst am Morgen früh – im Prüfungssekretariat unter 052 269 18 08 (Direktwahl) ab, ein Arztzeugnis ist unerlässlich.

Falls für Sie aus persönlichem Verschulden eine Nachprüfung angesetzt werden muss, kann eine Umtriebsgebühr von CHF 100.– fällig werden. Eine Nachprüfung findet in der Regel nach 2 Wochen vom regulären Prüfungstermin statt, ausser die Umstände lassen dies noch nicht zu (jedoch baldmöglichst).