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PK Kauffrau/Kaufmann / Krank – was tun?  
 


Achtung: Ausbildung nach Reglement 2003

Krank – was tun?

Melden Sie sich bei Krankheit sofort ab, ein Arztzeugnis ist unerlässlich.
Falls für Sie aus persönlichem Verschulden eine Nachprüfung angesetzt werden muss, haben Sie eine Umtriebsgebühr von Fr. 100.– zu leisten (siehe auch „Merkblatt Qualifikationsverfahren"). Eine Nachprüfung findet innerhalb von 2 Wochen nach dem regulären Prüfungstermin statt.

 
Prüfungskommission Winterthur | Tösstalstr. 37 | 8400 Winterthur | Fon: 052 269 18 08 | Fax: 052 269 18 09 | e-mail: pruefsekretariat@wskvw.zh.ch